Kennt ihr das Lied „Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars“ von Reinhard Mey? Es beschreibt ironisch das, was wohl jeder kennt, der irgendwann mal einen komplizierteren bürokratischen Akt vornehmen musste. Das gilt bei manchen sicherlich wohl auch für die Einschreibung an der Universität. Und um etwas in der Art geht es auch im heutigen Blogpost.
Wer sich schon einmal mit der Seite der RWTH Aachen auseinandersetzten musste, der wird sich sicherlich schon einmal über die Gestaltung aufgeregt haben. Nicht, weil sie hässlich ist – sondern schlicht wegen der Aufbereitung von Informationen, die ist in der Regel nicht so prickelnd. Eine neues Beispiel habe ich dafür in den letzten Tagen entdeckt.
Wer etwa herausfinden möchte, welche Formulare man benötigt, um sich für eine Promotion einzuschreiben, der hat einen langen Weg vor sich. Der obligatorische Weg – vermutlich – über Google führt zu folgender Seite:
http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Nach-dem-Studium/~ejw/Promotion/
Hier findet sich zwar viele „wir-sind-toll“-Aussagen und „promovieren-Sie-hier“-Lobreden, aber was man dafür braucht wird nicht gesagt.
Stattdessen wird man weitergeleitet auf die Seite vom CDS (Center for Doctoral Studies), auf eine Mailingliste, unter dem Punkt „Promotionsordnung“ auf den Formularschrank (klick mich) mit einer Sammlung der Promotionsordnungen und auf die Promotionsbüros der Fakultäten sowie einen nicht mehr existenten Link auf den Paragraf 67 des Hochschulgesetzes des Landes NRW.
Die zur Verfügung stehenden Downloads sind: „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und „Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion.“ Verwandte Themen? Stellenangebote….
Soviel zum Mittelteil der Seite.
Am linken Rand gibt es weitere Informationen:
1. Einschreiben zum Promotionsstudiengang
2. Internationale Promotionsinteressierte
3. Weiterbildung am CDS
4. Stipendien und Förderprogramme
5. Promotionssupplement
6. Forum für Doktorandinnen
Wer hier auf „Einschreiben zum Promotionsstudiengang“ (den Rest lassen wir erst einmal weg) klickt, der landet hier:
Vorab: Auf dieser Seite findet sich auch der Antraf auf Einschreibung als .pdf. Das ist lobenswert. Ansonsten sind die Informationen rar gesät.
Es gibt wieder einiges Gerede um die Tatsache, dass man einen Betreuer braucht, der mit dem Promovierenden ein individuelles Promotionsprogramm ausarbeitet, das auch die Angebote des CDS (später) miteinbezieht. Das, was man dafür machen muss, ist wohl von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich
Es heißt dann weiter unten:
„Ihre Erstbetreuerin oder Ihr Erstbetreuer bestätigt mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars für das Center for Doctoral Studies, dass sie oder er Sie während Ihrer Promotion betreut. Mit diesem Formular können Sie sich während der von der Hochschule festgelegten Einschreibefristen im Studierendensekretariat zum Promotionsstudium einschreiben. Alternativ können Sie sich auch mit einer Betreuungszusage Ihrer Fakultät oder Ihrer Betreuungsperson einschreiben. Die Einschreibung ist aber nicht verpflichtend.“
Hier sind gleich mehrere Unklarheiten:
1. Es klingt, als wäre die Unterzeichnung des Anmeldeformulars für das CDS notwendig. Nach Rücksprache mit dem Promotionsbetreuer meiner Fakultät zeigt sich: nein, ist es nicht. Die RWTH interessiert das wohl für die Einschreibung nicht.
2. Nicht dieses Formular ist nötig für die Einschreibung, sondern der „Antrag auf Einschreibung“, der sich rechts auf der Seite finden lässt. Wer nur mit dem Formular des CDS zur Einschreibung kommt, der wird sich nicht einschreiben können.
3. Dann heißt es, dann man sich „alternativ“ auch mit der Betreuungszusage der Fakultät oder Betreuungsperson einschreiben kann. Das stimmt so auch nicht. Die Betreuungszusage braucht die RWTH nämlich in jedem Fall. Das sieht auch der Antrag auf Einschreibung so vor.
4. Es ist nicht klar, auf was sich der letzte Satz bezieht, obwohl meines Wissens nach die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang für eine Promotion tatsächlich nicht notwendig ist und die Anmeldung zum CDS auch nicht.
5. Finally: Die Einschreibefristen stehen nicht hier auf der Seite, was ich sinnvoll fände. Nein, man muss dafür extra auf die Verlinkung klicken und landet auf der nächsten Seite. Das ist dieses unübersichtliche Ding:
http://www.rwth-aachen.de/go/id/egv
Neben allgemeinen Semesterterminen und den Vorlesungszeiten für die nächsten vier Semester finden sich weiter unten tatsächlich die Einschreibefristen.
Es ist zwar relativ klar, dass ein Promotionsstudiengang ein zulassungsfreier Studiengang ist, dennoch fände ich hier eine gesonderte Angabe dazu gar nicht mal so schlecht.
Man musste also mindestens drei Seiten besuchen, um folgende Informationen zu bekommen:
– den Antrag auf Einschreibung
– die Fristen
Fehlende Informationen:
– braucht das ZPA noch etwas für die Einschreibung?
– was ist das CDS und was hat es mit der Einschreibung zu tun?
Manches davon habe ich mir mittlerweile zusammengesammelt: Die Anmeldung für das CDS ist meines Wissens nach (nach Telefonat mit der auf der Seite des CDS (macht +1 Klick) angegebenen Kontaktperson) nicht nötig für einen Einschreibung. Möchte man sich allerdings beim CDS anmelden, benötigt man die Betreuungszusage (ebenso für die Anmeldung bei der RWTH).
Das ZPA braucht (theoretisch, dazu im Anschluss noch etwas) natürlich die Sachen, die man bei jeder Einschreibung benötigt. Krankenversicherungsstatus, Abiturzeugnis (ja, auch nach abgeschlossenem Master), Kopie des Personalausweises usw. Dann die Betreuungszusage. Das war es.
Jetzt das aber:
Ich habe begonnen, den Antrag auf Einschreibung (siehe oben) auszufüllen. Weil ich dazu einen kleine Frage hatte, habe ich erst bei der Studienberatung angerufen, die mich weitergeleitet hat zum Sekretariat für Studentische Angelegenheiten, das mich weitergeleitet hat zu meiner Sachbearbeiterin, die mir auf folgende Aussage meinerseits: „Hallo, mein Name ist evasbuecherkiste, ich bin noch an der RWTH eingeschrieben, würde mich jetzt gerne im kommenden Semester in einen Promotionsstudiengang einschreiben und hätte zum Antrag auf Einschreibung noch eine Frage“ antwortete: „Vergessen Sie den Antrag, es reicht die Betreuungszusage und der ausgefüllte Antrag auf Änderung der Einschreibung (sehr simples Ding, das habe ich schon bei der Ummeldung des Bachelors auf den Master ausfüllen müssen). Frist ist der 02.03.“
Ich habe gestanden wie der Ochs vorm Berg.
Warum? Weil die Nachricht für mich eigentlich positiv ist, es aber bei den ganzen verklausulierten und z.T. versteckten Infos KEINE einzige Anmerkung dazu gibt, dass sich Studierende der RWTH nicht neu einschreiben müssen.
Ich habe das mal bei der Websitenbetreuung angemerkt.
Ergänzung: Wie Kristina in den Kommentaren schon schrieb: eine Anmeldung am CDS muss in jedem Falle erfolgen. In fast allen Promotionsstudiengängen, meines Wissens nach. Allerdings ist diese für die Einschreibung nicht erforderlich, sie kann auch nachträglich erfolgen. Theoretisch kann man sich natürlich auch mit dem Formular vom CDS einschreiben, da – wie richtig festgestellt – da dann ja eine Unterschrift eines Betreuers drauf ist. Es ist aber wohl eher nicht der typische Weg.