Ein Brief an


Ich wollte die E-Mail an Frau Thein schreiben, habe mich dann aber nicht getraut. Deshalb veröffentliche ich sie jetzt hier:

Sehr geehrte Frau Thein,

auf http://acta.digitalegesellschaft.de/ schrieben Sie, dass es Ihnen um den Schutz des geistigen Eigentums ginge, der in Einklang zu bringen sei, mit der Freiheit des Internets und der Integrität der Bürgerrechte.

Das kann ich verstehen. Aber hier soll es ja um ACTA gehen.

Sind nicht durch ACTA gar nicht die Künstler und Urheber geschützt, sondern vielmehr die Verwerter der Werke? Warum kann ein Video eines Künstlers, welches er selbst auf Youtube hochgeladen hat, durch die GEMA gesperrt werden? Warum können Autoren nicht bei mehreren Verlägen gleichzeitig ihr Buch publizieren lassen?

Dazu kommt, das „geistiges Eigentum“ etwas ungeheuer Schwammiges ist.

Ich meine, jeder Autor hat das Recht darauf, zu entscheiden, was mit seinem Buch passiert und weiterhin hat er selbstverständlich auch das Recht darauf, dieses Werk angemessen bezahlt zu bekommen. Aber ich glaube, darum geht es bei ACTA gar nicht. Es geht nicht darum, dass der Urheber profitiert, sondern vielmehr um die Interessen derer, die die Verwertungsrechte habe. Wieso sind „Die Buddenbrooks“ mehr als 100 Jahre nach Erscheinen immer noch nicht frei zugänglich?

Thomas Mann ist seit 1957 tot, sogar seine drei Kinder, Klaus (gest. 1949), Golo (gest. 1994) und Erika (gest. 1969), die ebenfalls bekannte Schriftsteller waren, sind ebenfalls verstorben.

Ich glaube, dass es vielen ACTA-Gegnern nicht nur um ACTA selbst geht, sondern vielmehr auch um eine Reformierung dieses Verwertungsrechts. Es geht nicht darum, dass man die Leistungen des Künstlers nicht anerkennt, oder das man alles „kostenlos“ haben möchte. Es geht um viel grundsätzlichere Fragen. Der Sohn eines Bauarbeiters profitiert auch nicht mehr davon, dass sein Vater Bauarbeiter war (nichts gegen Bauarbeiter an dieser Stelle, ich sehe es nur als gutes Beispiel). Dass das Verwertungsrecht überhaupt so lange anhält, ist ja noch gar nicht so lange Gang und Gebe. Als Thomas Mann die Buddenbrooks schrieb, war es noch nicht einmal Thema, dass das Buch auch nach seinem Tod noch nicht frei erhältlich gewesen wäre. Ich kann den frommen Wunsch – den manch einer gerne äußert – danach, dass auch die Kinder von Schriftstellern noch von den Werken der Eltern (Mütter wie Väter) profitieren sollen, nachvollziehen.

Aber ist das wirklich der Grund für das Verwertungsrecht bis 70 (!) Jahre nach dem Tod? Wenn ich mir das so vorstellen, dann denke ich eigentlich eher, dass es ein Interesse derer ist, die die Verwertungsrechte haben. Namentlich der Verläge. Wäre ich der Abkömmling eines Schriftstellers und nicht einer Krankenschwester, dann würde ich vielleicht anders darüber denken. Aber im Endeffekt bleibt es doch dabei: Der eigentlich Künstler, Urheber, des Werkes, hat nichts von den Verwertungsrechten, die bis 70 Jahre nach seinem Tod weiter laufen. Das heißt, ein ganzes Menschenleben. Meine Oma ist nach dem Erscheinen der Buddenbrooks geboren worden (ca. 30 Jahre) und es ist nicht unmöglich, dass sie vor Ablauf der Verwertungsrechte verstirbt. Das muss man sich doch eigentlich mal vor Augen halten.

Ich möchte hier keineswegs polemisieren, ich schreibe nur auf, was mich im Zuge der ACTA-Debatte bewegt und was auch meine tiefsinnigeren Gedanken dazu sind.

Bevor ich schließen möchte, möchte ich noch etwas zum Thema Verwertungsrecht aufgreifen, dass vielleicht auf den ersten Blick weit hergeholt zu sein scheint.

Es geht mir um soetwas wie „Veränderung“ des Werkes. Es ist schon nicht ganz legal, ein Lied, etwa von Herbert Grönemeyer, selbst zu covern und auf Youtube unentgeldlich hochzuladen. Meines Wissens nach befindet man sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Hätte es diese Grauzone vor etwa 1800 Jahren bereits gegeben, großartige Werke, wie etwa das Nibelungenlied (Anonym), der Parzival (Wolfram von Eschenbach) oder die vielen Arthusromane (Wolfram von Eschenbach, Hartmann von Aue), wären uns vorenthalten gebleiben, weil sie auf der Veränderung bereits gegebener Werke fußten. Genauso etwa Musikstücke, bei denen sich namenhafte Komponisten bei anderen namenhaften Komponisten bedienten und ihre Motive und Themen aufgriffen, veränderten und neuartige, wunderschöne Stücke schafften. Ich weiß nicht, ob Sie Zeit haben, diesen ganzen Sermon zu lesen. Persönlich muss ich sagen, dass ich für die meisten Abgeordneten, die wirklich etwas tun, Anerkennung zeigen kann. Ich würde mich aber dennoch sehr glücklich schätzen, würden Sie vielleicht den ein oder anderen Gedanken mal für sich revue passieren lassen und ihn weiter tragen.

Hochachtungsvoll,

Eva

ACTA


Quelle: Wikimedia Commons; Urheber: Jan Eglinger, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Osaka_hankyu_railroad_crossing.jpg

Freiheit ‚gen Norden
Eine Schranke senkt sich
Ein Zug kommt
rast über die Freiheit
überfährt, überrollt
um ein paar Wenige ans Ziel zu bringen.

Freiheit ‚gen Osten
Eine Schranke senkt sich
Wieder ein Zug
alle, die hier leben,
umkreist, überwacht
um ein paar Wenige ans Ziel zu bringen.

Freiheit ‚gen Westen
Eine Schranke senkt sich
Der gleiche Zug
überall Kinematographen, die überwachen
aufzeichen, wiedergeben
um ein paar Wenigen die Freiheit zu opfern.

Freiheit ‚gen Süden
Eine Schranke senkt sich
Der schnelle Zug
der nur wenigen Geld bringen kann
verschlingt, frisst auf
die Freiheit.

(Unter CC-BY-SA)